Dienstplan für die Apotheke: Offizin und Notdienst planen
Der Apotheken-Dienstplan hat zwei Ebenen, die sich gegenseitig blockieren: den laufenden Betrieb in der Offizin — Frühdienst, Spätdienst, Samstag — und den Notdienst, den nur die Approbierten übernehmen können. Wer nachts dienstbereit war, steht am nächsten Morgen nicht am HV-Tisch. Genau diese Kopplung macht die Planung von Hand so mühsam und ist der Grund, warum in Apotheken so oft zwei Pläne nebeneinander existieren.
Was den Apotheken-Dienstplan besonders macht
Der Notdienst gehört den Approbierten
Notdienst ist keine Frage der Verfügbarkeit, sondern der Qualifikation. Deshalb bildet Schichtfix die Approbierten als eigenen Bereich ab: Der Notdienst-Ring läuft dort als eigene Rotation über vier Wochen, während Offizin und Rezeptur ihren eigenen Rhythmus behalten. Wer nachts dran ist, kann strukturell nicht gleichzeitig für den Tagdienst eingeplant werden.
Früh, Spät und der Samstag
Die Offizin läuft im Wechsel aus Frühdienst von 8:00 bis 14:30 Uhr und Spätdienst von 12:30 bis 18:30 Uhr, dazu der Samstagsdienst von 8:30 bis 13:00 Uhr. Als dreiwöchige Rotation angelegt, verteilt sich der Samstag von selbst gleichmäßig über das Team — statt dass immer dieselbe PTA gefragt wird, weil sie am seltensten Nein sagt.
Rezeptur und Warenwirtschaft laufen anders
Rezeptur, Botendienst und Warenwirtschaft folgen keinem Kundenstrom, sondern festen Werktagszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr. Als eigener Bereich geplant, tauchen sie im Team-Kalender auf, ohne die Offizin-Rotation zu stören.
Wenn morgens jemand ausfällt
Fällt eine Kraft vor Öffnung aus, entscheidet sich in wenigen Minuten, ob der HV-Tisch besetzt bleibt. In Schichtfix meldet sie sich mit einem Tap krank; die Leitung bekommt sofort eine Push-Nachricht, Plan und Kalender aktualisieren sich. Das Team sieht nur „abwesend“ — der Grund bleibt privat, wie es Art. 9 DSGVO für Gesundheitsdaten verlangt.
Dienstbereitschaft und Arbeitszeit: die Eckwerte aus dem Gesetz
Zwei Regelwerke greifen im Apotheken-Dienstplan ineinander:
- Dienstbereitschaft (§ 23 Abs. 1 ApBetrO): Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die zuständige Behörde befreit einen Teil der Apotheken ganz oder teilweise — montags bis sonnabends von 0:00 bis 8:00 Uhr, montags bis freitags von 18:30 bis 24:00 Uhr, sonnabends ab 14:00 Uhr, am 24. und 31. Dezember ab 14:00 Uhr sowie sonntags und an gesetzlichen Feiertagen. Genau in diesem Fenster liegt der Notdienst.
- Nähe und Erreichbarkeit (§ 23 Abs. 3 ApBetrO): Während dieser Zeiten genügt es, wenn sich der Apothekenleiter oder eine vertretungsberechtigte Person in unmittelbarer Nachbarschaft der Betriebsräume aufhält und jederzeit erreichbar ist.
- Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG): werktäglich 8 Stunden; bis zu 10 Stunden nur, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Ruhepausen (§ 4 ArbZG): mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden; aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten.
- Ruhezeit (§ 5 ArbZG): nach Arbeitsende 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Die branchenbezogene Verkürzungsmöglichkeit des § 5 Abs. 2 nennt Apotheken nicht — hier ist also mit den vollen 11 Stunden zu planen.
Stand: 08/2026 · Quelle: Arbeitszeitgesetz und Apothekenbetriebsordnung, Wortlaut auf gesetze-im-internet.de (abgerufen 03.08.2026). Keine Rechtsberatung — Tarifverträge können nach § 7 ArbZG abweichende Regelungen erlauben, und die konkrete Notdiensteinteilung richtet sich nach der Entscheidung der zuständigen Behörde; im Zweifel arbeitsrechtlichen Rat einholen.
Praktisch heißt das: Wer die Nacht über dienstbereit war, kann am Folgetag nicht ohne Weiteres in den Frühdienst. Deshalb trägt die Notdienst-Woche im Schichtfix-Muster an diesem Tag bewusst keinen Tagdienst — die Lücke ist kein Planungsfehler, sondern die Ruhezeit.
So sieht der Alltag mit Schichtfix aus
- Drei Bereiche — Approbierte, Offizin, Rezeptur — mit je eigener Rotation statt einem Plan für alle.
- Notdienst-Ring über vier Wochen: einmal angelegt, schreibt er sich automatisch fort.
- Besetzungs-Ampel je Tag: Ist der HV-Tisch morgen wirklich besetzt?
- Krankmeldung per Tap, diskret; Urlaubsanträge samt Resturlaub im selben System.
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