Aktionsbedingungen Empfehlungsprogramm
„Kunde wirbt Kunde" · Aktionsbedingungen im Sinne von AGB § 10 · Stand: 29.07.2026
1. Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jeder Schichtfix-Kunde mit aktivem Konto (Werbender) sowie jedes Unternehmen, das sich neu bei Schichtfix registriert und dabei den Empfehlungscode bzw. Empfehlungslink eines Werbenden angibt (Geworbener). Der Empfehlung gleichgestellt ist eine Kennung, die aus dem Aufruf des Empfehlungslinks stammt und bei der Registrierung noch vorliegt — entweder weil sie innerhalb des Besuchs mitgeführt wurde oder weil der Geworbene eingewilligt hat, dass sie bis zu 90 Tage auf seinem Gerät gespeichert wird. Der Geworbene darf zuvor kein Schichtfix-Kunde gewesen sein; die Verwendung eines eigenen Codes für das eigene oder ein verbundenes Konto („Selbstwerbung") ist ausgeschlossen.
2. Was gibt es?
Beide Seiten — Werbender und Geworbener — erhalten je Empfehlung ein Guthaben in Höhe von 20 % des jeweiligen monatlichen Abopreises für die Dauer von 3 Monaten. Das Guthaben wird mit den jeweils nächsten Abonnement-Rechnungen verrechnet (Guthaben-Mechanik; keine Barauszahlung, § 10 der AGB). Der Rechnungsbetrag fällt entsprechend niedriger aus; Die genannten Beträge sind Endbeträge.
Mehrere erfolgreiche Empfehlungen addieren sich in der Dauer: Jede weitere qualifizierte Empfehlung verlängert den Rabattzeitraum um weitere 3 Monate.
3. Wann entsteht der Vorteil?
Der Vorteil entsteht, sobald der Geworbene sein erstes kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen und die erste Rechnung tatsächlich bezahlt hat (Zahlbetrag größer als null). Die kostenlose Testphase allein löst noch keinen Vorteil aus.
4. Rückabwicklung und Erstattung
Wird die qualifizierende Zahlung des Geworbenen vollständig erstattet oder rückabgewickelt, entfällt die Grundlage der Empfehlung: Bereits zugeteilte, aber noch nicht verbrauchte Rabattmonate werden zurückgenommen. Bereits verbrauchte (mit Rechnungen verrechnete) Vorteile bleiben bestehen. Eine nur teilweise Erstattung lässt die Empfehlung unberührt.
5. Änderungsvorbehalt und Schluss
Der Anbieter kann diese Aktionsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder das Programm einstellen; bereits entstandene Vorteile bleiben davon unberührt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Registrierung des Geworbenen veröffentlichte Fassung. Ergänzend gelten die AGB, insbesondere § 10 (Empfehlungsprogramm). Angaben zur Datenverarbeitung im Empfehlungsprogramm enthält die Datenschutzerklärung.
